Vorschriften für die Priester, die jährlichen Feste und das Erlassjahr (Kapitel 21–25)

Anweisungen für die Priester

21 Der Herr befahl Mose, folgende Anweisungen den Priestern, den Nachkommen Aarons, weiterzugeben:

»Ein Priester darf sich nicht verunreinigen, indem er mit einer Leiche in Berührung kommt. 2-3 Er darf sich nur unrein machen, wenn jemand von seinen engsten Familienangehörigen stirbt – der Vater, die Mutter, ein Sohn, eine Tochter, ein Bruder oder eine unverheiratete Schwester, die in seinem Haus gewohnt hat. War seine Schwester aber verheiratet, darf er ihre Leiche nicht berühren, denn er würde sich sonst verunreinigen.[a]

Kein Priester darf sich bei einem Trauerfall den Kopf kahl scheren, den Bart stutzen oder sich die Haut einritzen.

Ein Priester soll heilig sein und mir allein dienen. Meinen Namen darf er nicht entweihen, denn er bringt mir, dem Herrn, seinem Gott, die Opfer dar. Sie sind meine Speise, darum muss er darauf achten, dass er sich nicht verunreinigt. Er darf weder eine Prostituierte heiraten noch ein Mädchen, das keine Jungfrau mehr ist, noch eine geschiedene Frau. Denn er ist mir, seinem Gott, geweiht. Ein Priester soll als ein heiliger Mann geachtet werden, denn er bringt die Opfer für mich dar. Betrachtet ihn als heilig, denn ich, der Herr, bin heilig und mache euch zu meinem heiligen Volk.

Wenn die Tochter eines Priesters zu einer Prostituierten wird, entehrt sie sich und ihren Vater. Darum soll sie verbrannt werden.

10 Der Hohepriester wurde mit Öl gesalbt und in sein Amt eingesetzt. Er trägt die heiligen Gewänder. Deshalb darf er nicht als Zeichen der Trauer seine Haare ungekämmt lassen oder seine Kleidung zerreißen. 11 Er darf mit keiner Leiche in Berührung kommen, nicht einmal mit der seines Vaters oder seiner Mutter, damit er sich nicht verunreinigt. 12 Bei einem Todesfall in seiner Familie soll er den Bereich des Heiligtums nicht verlassen, um an den Trauerritualen teilzunehmen. Er würde sonst das Heiligtum entweihen, denn er ist mit dem heiligen Öl zum Priester geweiht worden. Ich bin der Herr! 13 Der Hohepriester darf nur eine Jungfrau heiraten, 14 keine Witwe, keine Geschiedene und keine Prostituierte, sondern nur ein Mädchen aus seinem eigenen Volk. 15 Denn sonst würden seine Kinder unrein. Ich bin der Herr, der ihn zu seinem heiligen Diener gemacht hat!«

16 Weiter sagte der Herr zu Mose: 17 »Dies sollst du Aaron ausrichten: Wenn einer seiner Nachkommen eine Krankheit oder eine Behinderung hat, darf er mir keine Opfergaben auf dem Altar darbringen. Dies gilt für alle Generationen. 18 Kein Blinder oder Gelähmter darf den Dienst im Heiligtum verrichten, auch kein Verstümmelter oder Entstellter, 19 niemand mit einem gebrochenen Fuß oder einer gebrochenen Hand, 20 mit Buckel oder Muskelschwund[b] oder einem krankhaften Fleck im Auge, niemand, der an Krätze oder an einer Hautkrankheit leidet oder verletzte Hoden hat. 21 Kein Nachkomme Aarons mit einer Krankheit oder Behinderung darf zum Altar treten, um mir, dem Herrn, die Opfer darzubringen, die meine Speise sind. 22 Er darf zwar von den heiligen, ja sogar von den besonders heiligen Opfergaben essen, die den Priestern zustehen, 23 aber er soll nicht an den Vorhang zum Allerheiligsten und an den Brandopferaltar treten! Er würde sonst mein Heiligtum und alle seine heiligen Gegenstände entweihen. Ich bin der Herr, und mein Heiligtum soll heilig bleiben!«

24 Mose gab diese Weisungen Aaron, seinen Söhnen und allen Israeliten weiter.

Anweisungen für das Essen von Opferfleisch

22 Der Herr sprach zu Mose: »Sag Aaron und seinen Söhnen, sie sollen sorgfältig mit den Opfergaben der Israeliten umgehen, sonst entweihen sie meinen heiligen Namen. Ich bin der Herr. Für alle künftigen Generationen soll gelten: Wenn ein Priester unrein ist und trotzdem den mir geweihten Opfergaben der Israeliten nahe kommt, werde ich ihn aus meiner Gegenwart verbannen. Er hat sein Leben verwirkt. Ich bin der Herr.

Kein Nachkomme Aarons, der an Aussatz oder Ausfluss leidet, darf seinen Anteil an den heiligen Opfergaben essen, bevor er wieder rein ist. Hat er etwas berührt, das durch einen Toten verunreinigt worden ist, hat er einen Samenerguss gehabt, ein unreines Kriechtier angefasst oder einen Menschen, der gerade unrein ist, dann gilt er selbst als unrein bis zum Abend. Er kann erst wieder von den heiligen Opfergaben essen, wenn er sich gewaschen hat. Erst nach Sonnenuntergang ist er wieder rein. Dann darf er seinen Anteil an den heiligen Opfergaben essen, denn sie sind sein Lebensunterhalt. Er soll aber kein Fleisch von verendeten oder gerissenen Tieren verzehren, denn dadurch wird er unrein. Ich bin der Herr.

Die Priester müssen meine Weisungen beachten. Sonst laden sie Schuld auf sich und müssen sterben, weil sie heilige Dinge entweiht haben. Ich bin der Herr, und ich habe sie zum Dienst für mich ausgesondert.

10 Nur wer zur Familie des Priesters gehört, darf von den heiligen Opfergaben essen. Wer lediglich in seinem Haus wohnt oder tageweise bei ihm Arbeit findet, darf dies nicht! 11 Ein Sklave aber, den ein Priester kauft, kann von den Gaben essen, ebenso jeder Sklave, der im Haus des Priesters geboren wurde. 12 Heiratet die Tochter eines Priesters einen Mann, der nicht zu den Nachkommen Aarons gehört, darf sie nicht mehr von den heiligen Abgaben essen. 13 Wenn sie aber als Witwe oder Geschiedene in das Haus ihres Vaters zurückkehrt und keine Kinder hat, darf sie von den Anteilen am Opfer essen, die ihr Vater erhält. Wer nicht zur Priesterfamilie gehört, darf auf keinen Fall davon essen!

14 Wenn jemand versehentlich etwas vom Anteil eines Priesters isst, muss er ihm alles erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. 15 Die Priester dürfen die heiligen Abgaben für den Herrn nicht entweihen, die sie von den Israeliten empfangen. 16 Wenn sie dem Volk erlauben, davon zu essen, würden sie zulassen, dass es große Schuld auf sich lädt. Ich bin der Herr, und die Opfergaben der Israeliten sind allein mir geweiht.«

Bestimmungen über die Opfertiere

17 Der Herr befahl Mose: 18 »Sag Aaron, seinen Söhnen und allen Israeliten:

Wenn ein Israelit oder ein Fremder bei euch mir, dem Herrn, ein Brandopfer darbringen will – sei es freiwillig oder um ein Gelübde einzulösen –, 19 dann muss er ein fehlerloses männliches Tier aussuchen, ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege. Nur dann werde ich die Gabe gnädig annehmen. 20 Opfert kein Tier, das einen Fehler hat, denn ich werde es nicht annehmen! 21 Wer mir, dem Herrn, ein Friedensopfer darbringt, weil er ein Gelübde erfüllen oder eine freiwillige Gabe bringen will, soll dafür ein fehlerloses Tier aussuchen, ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege. Dann nehme ich das Opfer gnädig an. 22 Ihr dürft kein Tier auf dem Altar für mich, den Herrn, verbrennen, das blind ist, gebrochene Gliedmaßen hat, verstümmelt ist, Geschwüre, Krätze oder eine Flechte hat. 23 Ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege mit einem überlangen oder unterentwickelten Körperteil könnt ihr als freiwillige Opfergabe bringen; ich nehme es aber nicht an, wenn ihr damit ein Gelübde erfüllen wollt. 24 Kastrierte Tiere, deren Hoden zerquetscht, zerstoßen, abgerissen oder abgeschnitten wurden, dürft ihr mir nicht darbringen! Ihr sollt in eurem Land weder Tiere kastrieren 25 noch solche Tiere von einem Ausländer kaufen, um sie mir, eurem Gott, zu opfern. Sie sind nicht unversehrt und makellos, deshalb werde ich ein solches Opfer nicht gnädig annehmen.«

26 Weiter sagte der Herr zu Mose: 27 »Wenn ein Kalb, ein Lamm oder ein Zicklein geboren wird, soll es die ersten sieben Tage bei seiner Mutter bleiben. Erst vom achten Tag an nehme ich, der Herr, es als Opfergabe an. 28 Ihr dürft das Muttertier nicht am selben Tag wie das Junge schlachten. 29 Wenn ihr mir, dem Herrn, aus Dankbarkeit ein Friedensopfer darbringen wollt, dann tut es so, dass ich es gnädig annehmen kann: 30 Das Fleisch muss noch am selben Tag gegessen werden, nichts darf bis zum nächsten Morgen übrig bleiben. Das befehle ich, der Herr.

31 Haltet meine Gebote, lebt danach, denn ich bin der Herr! 32 Entweiht nicht meinen heiligen Namen! Alle Israeliten sollen mich als ihren heiligen Gott verehren. Ich bin der Herr, und ich habe euch als mein Volk ausgesondert. 33 Aus Ägypten habe ich euch befreit, um euer Gott zu sein, ich, der Herr

Der Sabbat

23 Der Herr befahl Mose, den Israeliten Folgendes weiterzusagen:

»Dies sind die heiligen Feste, an denen sich das ganze Volk zu meiner Ehre versammeln soll.

Sechs Tage sollt ihr arbeiten, aber der siebte Tag ist ein ganz besonderer Ruhetag. Dann sollt ihr euch zum Gottesdienst versammeln. Es ist der Sabbat, der mir, dem Herrn, geweiht ist. An diesem Tag dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten, wo immer ihr auch wohnt.«

Das Passahfest und das Fest der ungesäuerten Brote (4. Mose 28,16‒25)

»Auch an den folgenden Festen, die ihr einmal im Jahr zu meiner Ehre feiert, sollt ihr zu einer heiligen Versammlung zusammenkommen:

Am 14. Tag des 1. Monats in der Abenddämmerung wird das Passahfest für mich, den Herrn, gefeiert. Am darauffolgenden Tag beginnt das Fest der ungesäuerten Brote. Feiert es mir zu Ehren! Sieben Tage lang sollt ihr Brot essen, das ohne jeden Sauerteig gebacken wurde! Am ersten dieser sieben Tage sollt ihr nicht eure alltäglichen Arbeiten verrichten, sondern euch versammeln und gemeinsam mich, den Herrn, anbeten. Bringt mir sieben Tage lang Opfer dar! Am letzten Tag sollt ihr euch wieder zum Gottesdienst versammeln; auch dann dürft ihr nicht wie sonst arbeiten.«

Das Fest der ersten Garbe

Der Herr trug Mose auf, 10 den Israeliten seine Worte weiterzugeben: »Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, und dort die Getreideernte einbringt, sollt ihr die erste Garbe dem Priester geben. 11 Dieser schwingt sie am Tag nach dem folgenden Sabbat vor dem heiligen Zelt hin und her. So weiht er eure Garbe mir, dem Herrn, und ich werde sie gnädig annehmen. 12 Am selben Tag müsst ihr mir ein fehlerloses einjähriges Lamm als Brandopfer darbringen, 13 dazu als Speiseopfer zweieinhalb Kilogramm feines Weizenmehl, mit Öl vermengt. Verbrennt alles für mich auf dem Altar, denn solche wohlriechenden Opfer gefallen mir gut. Gebt als Trankopfer noch einen Liter Wein dazu. 14 Erst wenn ihr mir, eurem Gott, diese Gaben dargebracht habt, dürft ihr die frischen Körner rösten, Brot daraus backen und von dem Getreide essen. Diese Ordnung gilt für alle Generationen, wo immer ihr auch wohnt.«

Das Wochenfest (4. Mose 28,26‒31)

15 »Vom Tag nach dem Sabbat, an dem ihr die ersten Ähren mir, dem Herrn, geweiht habt, zählt ihr genau sieben Wochen. 16 Am 50. Tag, nach dem siebten Sabbat, sollt ihr mir ein Speiseopfer von der neuen Ernte darbringen. 17 Jede Familie gibt zwei Brote, die jeweils aus zweieinhalb Kilogramm feinem Weizenmehl mit Sauerteig gebacken wurden. Diese Opfergaben, die ihr mir weihen sollt, müssen vom ersten Getreide genommen werden. 18 Zusätzlich bringt ihr sieben fehlerlose einjährige Lämmer, einen Jungstier und zwei Schafböcke als Brandopfer dar. Dazu kommen noch die üblichen Speise- und Trankopfer. Solche wohlriechenden Gaben erfreuen mich, den Herrn. 19 Sucht auch einen Ziegenbock für das Sündopfer und zwei einjährige Lämmer für das Friedensopfer aus! 20 Der Priester weiht mir alle diese Opfergaben, zusammen mit dem Brot der ersten Ernte und den beiden Lämmern, indem er sie vor dem Heiligtum hin- und herschwingt. Sie gehören mir, und der Priester darf sie als seinen Anteil am Opfer behalten. 21 An diesem Tag sollt ihr euch versammeln, um mich anzubeten. Ihr dürft dann keinerlei alltägliche Arbeit verrichten! Diese Ordnung gilt für alle künftigen Generationen, wo immer ihr auch wohnt.

22 Wenn ihr in eurem Land die Getreideernte einbringt, sollt ihr eure Felder nicht ganz bis an den Rand abmähen und auch keine Nachlese halten. Überlasst die Reste den Armen und Fremden! Ich bin der Herr, euer Gott.«

Das Neujahrsfest (4. Mose 29,1‒6)

23-24 Weiter ließ der Herr den Israeliten durch Mose ausrichten: »Der 1. Tag des 7. Monats soll ein Ruhetag für euch sein, an dem ihr euch mir zu Ehren versammelt. Zur Erinnerung daran sollen die Posaunen laut geblasen werden. 25 Lasst an diesem Tag alle gewöhnliche Arbeit ruhen und bringt mir, dem Herrn, eure Opfer auf dem Altar dar!«

Der große Versöhnungstag (4. Mose 29,7‒11)

26 Der Herr sagte zu Mose: 27 »Der 10. Tag des 7. Monats ist der Tag der Versöhnung. Dann sollt ihr fasten und euch vor mir beugen. Zu meiner Ehre sollt ihr euch versammeln und eure Opfer auf dem Altar verbrennen. 28 Ihr dürft keinerlei Arbeit verrichten, denn an diesem Tag werdet ihr mit mir, dem Herrn, eurem Gott, versöhnt und von all euren Sünden befreit. 29 Wer an diesem Tag nicht fastet und in Demut vor mich tritt, hat sein Leben verwirkt und muss aus dem Volk ausgeschlossen werden. 30 Ich selbst lasse jeden umkommen, der an diesem Tag irgendeine Arbeit verrichtet. 31 Arbeitet auf keinen Fall am Versöhnungstag! Diese Ordnung gilt für alle künftigen Generationen, wo immer ihr auch wohnt. 32 Der Versöhnungstag ist ein ganz besonderer Feiertag[c], an dem ihr euch vor mir demütigen und alle Arbeit ruhen lassen sollt. Er dauert vom Abend des 9. Tages bis zum folgenden Abend.«

Das Laubhüttenfest (4. Mose 29,12‒39)

33-34 Auch das Folgende sollte Mose den Israeliten vom Herrn mitteilen: »Am 15. Tag des 7. Monats beginnt das Laubhüttenfest, das sieben Tage dauert. Feiert es zu meiner Ehre! 35 Am ersten Tag sollt ihr euch versammeln, um mich, den Herrn, anzubeten. Dann dürft ihr nicht euren gewöhnlichen Arbeiten nachgehen. 36 Sieben Tage lang bringt ihr mir eure Opfer dar; am achten Tag kommt ihr wieder zu einem Festgottesdienst zusammen und opfert mir eure Gaben. Auch an diesem Tag dürft ihr keine alltägliche Arbeit verrichten.

37 Dies sind die jährlichen Feste zu meiner Ehre, an denen ihr euch zum Gottesdienst versammelt und mir eure Brand-, Speise-, Schlacht- und Trankopfer darbringt, wie es für den jeweiligen Tag vorgeschrieben ist. 38 Dazu kommen die wöchentlichen Sabbatfeiern, eure Abgaben sowie die versprochenen und freiwilligen Opfer, die ihr mir, dem Herrn, bringt.

39 Am 15. Tag des 7. Monats, wenn ihr die Ernte eingebracht habt, sollt ihr sieben Tage lang das Laubhüttenfest zu meiner Ehre feiern. Der erste und der achte Tag sind Ruhetage. 40 Am ersten Tag sammelt ihr die schönsten Früchte eurer Bäume sowie Palmwedel, Zweige von Bachpappeln und anderen dicht belaubten Bäumen. Feiert sieben Tage lang ein fröhliches Fest für mich, den Herrn, euren Gott. 41 Jedes Jahr sollt ihr im siebten Monat eine Woche lang feiern! Diese Ordnung gilt für alle Generationen, wo auch immer ihr lebt. 42 Während der Festwoche sollt ihr in Laubhütten wohnen; das gilt für alle Israeliten im Land. 43 So behalten eure Nachkommen für alle Zeiten im Gedächtnis, dass ich euch Israeliten in Laubhütten wohnen ließ, als ich euch aus Ägypten führte. Ich bin der Herr, euer Gott!«

44 Mose gab den Israeliten alle Anweisungen für die jährlichen Feste weiter, die zur Ehre des Herrn gefeiert werden sollten.

Der Leuchter und die Gott geweihten Brote

24 Der Herr sprach zu Mose: »Sag den Israeliten, sie sollen dir reines Olivenöl von bester Qualität für den Leuchter bringen, damit die Lampen ständig brennen. Aaron soll den Leuchter im heiligen Zelt aufstellen – vor dem Vorhang zum Allerheiligsten, in dem die Bundeslade steht. Vom Abend bis zum Morgen soll das Licht brennen und mein Heiligtum erhellen. Diese Weisung gilt für euch und alle kommenden Generationen. Aaron muss dafür sorgen, dass die Lampen auf dem goldenen Leuchter im Heiligtum nicht verlöschen!

Backt zwölf Fladenbrote, jedes aus zweieinhalb Kilogramm Weizenmehl, und legt sie in zwei Stapeln zu je sechs Broten auf den goldenen Tisch in meinem Heiligtum! Dann sollt ihr reinen Weihrauch dazulegen und ihn – anstelle der Brote – zu meinem Gedenken auf dem Altar verbrennen. An jedem Sabbat werden neue Brote im Heiligtum aufgeschichtet. Dazu sind die Israeliten in unserem Bund für alle Zeiten verpflichtet! Nur Aaron und seine Söhne dürfen von den Broten im Bereich des Heiligtums essen. Sie stehen ihnen für alle Zeiten als Anteil an den besonders heiligen Gaben zu.«

Strafen für Gotteslästerung, Mord und Körperverletzung

10-11 Im Lager der Israeliten lebte ein Mann, der eine israelitische Mutter und einen ägyptischen Vater hatte. Seine Mutter hieß Schelomit, sie war eine Tochter Dibris und gehörte zum Stamm Dan. Dieser Mann geriet eines Tages mit einem Israeliten in Streit. Dabei fluchte er und verhöhnte den Herrn. Man brachte ihn zu Mose 12 und nahm ihn dann in Gewahrsam, um auf eine Weisung des Herrn zu warten.

13 Der Herr sprach zu Mose: 14 »Führe den Mann, der mich verhöhnt hat, aus dem Lager hinaus! Alle Zeugen, die sein Fluchen gehört haben, sollen ihm die Hand auf den Kopf legen. Dann müssen alle Versammelten ihn steinigen. 15 Sag den Israeliten: Jeder, der seinen Gott verflucht, muss die Folgen seiner Sünde tragen. 16 Wer den Namen des Herrn verhöhnt, muss mit dem Tod bestraft werden. Die ganze Gemeinschaft der Israeliten soll ihn steinigen, ganz gleich ob er ein Fremder oder ein Einheimischer ist!

17 Wer einen anderen Menschen umbringt, muss ebenfalls sterben. 18 Wer ein Stück Vieh tötet, muss es ersetzen. Es gilt der Grundsatz: Leben für Leben! 19 Wenn jemand seinem Mitmenschen Schaden zufügt und ihn verletzt, soll er dasselbe am eigenen Leib zu spüren bekommen. 20 Bei der Festlegung jeder Strafe sollt ihr euch nach dem Grundsatz richten: Auge um Auge, Zahn um Zahn, Knochenbruch um Knochenbruch. Was jemand einem anderen angetan hat, muss ihm selbst zugefügt werden. 21 Wer ein Stück Vieh tötet, soll es ersetzen. Wer einen Menschen umbringt, muss sterben. 22 Für die Einheimischen wie für die Fremden, die sich eurem Volk angeschlossen haben, soll das gleiche Recht gelten. Denn ich bin der Herr, euer Gott!«

23 Mose richtete den Israeliten diese Worte aus. Daraufhin führten sie den Mann, der den Herrn verhöhnt hatte, aus dem Lager hinaus und steinigten ihn. So befolgten sie die Weisung, die Mose vom Herrn bekommen hatte.

Das Ruhejahr für Äcker und Weinberge

25 Auf dem Berg Sinai sprach der Herr zu Mose: 2-3 »Dies sollst du den Israeliten weitersagen:

Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch schenken will, sollen nach jedem sechsten Jahr alle Äcker und Weinberge ein Jahr lang zu meiner Ehre brachliegen. Bestellt eure Felder, beschneidet eure Weinberge und erntet die Früchte eurer Arbeit sechs Jahre lang! Im siebten Jahr aber soll das Land ruhen und sich erholen. Dieses Jahr ist mir, dem Herrn, geweiht[d]. Dann dürft ihr weder eure Felder bestellen noch eure Weinstöcke beschneiden. Bringt auch keine Ernte ein, weder vom Getreide, das wild auf den Feldern wächst, noch von den Trauben an euren unbeschnittenen Weinstöcken! Das Land soll ein Ruhejahr haben. Jeder darf aber einsammeln, was er für sich selbst zum Leben braucht: ihr, eure Sklaven und Sklavinnen, eure Lohnarbeiter und die Fremden, die bei euch leben. Auch euer Vieh und die wilden Tiere können das fressen, was sie auf den Feldern finden.«

Das Erlassjahr

»Nach sieben Ruhejahren[e], also nach 49 Jahren, sollt ihr im 50. Jahr am Versöhnungstag, am 10. Tag des 7. Monats, die Signalhörner im ganzen Land blasen lassen. 10 Das 50. Jahr soll für euch ein heiliges Jahr sein! Es ist ein Erlassjahr. Gebt dann allen Bewohnern des Landes, die sich hoch verschuldet haben und so zu Sklaven wurden, ihre Freiheit wieder. Jeder erhält seinen verpfändeten Grundbesitz zurück und kann zu seiner Sippe zurückkehren. 11 Alle Schulden müssen in diesem Jahr erlassen werden. Streut kein Saatgut aus! Bringt keine Ernte ein – auch nicht von dem, was auf den Feldern von selbst nachwächst – und haltet keine Weinlese! 12 Das Erlassjahr soll für euch heilig sein. Jeder darf täglich nur das einsammeln, was er zum Leben braucht. 13 In diesem Jahr soll auch jeder von euch seinen alten Grundbesitz zurückbekommen.

14 Betrügt einander nicht beim Kauf oder Verkauf von Land! 15 Weil im Erlassjahr jedes Stück Land wieder dem alten Besitzer zufällt, soll beim Kaufpreis berücksichtigt werden, wie viele Jahre der Käufer das Land noch bewirtschaften kann: 16 Je höher die Anzahl der Ertragsjahre ist, desto höher ist auch der Kaufpreis. Umgekehrt mindert sich der Preis umso mehr, je näher das Erlassjahr kommt. Der Preis des Landes hängt ab von der Zahl der Ernten bis zum nächsten Erlassjahr.

17 Betrügt einander nicht! Habt Ehrfurcht vor mir, denn ich bin der Herr, euer Gott!

18 Haltet euch an meine Ordnungen, richtet euch nach meinen Geboten! Wenn ihr danach lebt, werdet ihr in eurem Land sicher wohnen. 19 Es wird reichen Ertrag bringen, und ihr habt genug zu essen. In Ruhe und Frieden könnt ihr dort leben. 20 Wenn ihr euch fragt, was ihr im siebten Jahr essen sollt, weil ihr nicht sät und erntet, 21 dann sollt ihr wissen: Ich schenke euch im sechsten Jahr genug Ertrag für drei Jahre. 22 Wenn ihr im achten Jahr wieder aussät, werdet ihr euch noch bis zur kommenden Ernte vom Ertrag des sechsten Jahres ernähren können.«

Verkauf und Rückgabe von Grundbesitz

23 »Ihr dürft euren Grund und Boden nicht endgültig verkaufen, denn das Land gehört nicht euch, sondern mir! Ihr wohnt hier als Gäste. 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren.

25 Wenn ein Israelit verarmt und deshalb einen Teil seines Grundbesitzes verkauft, muss sein nächster Verwandter für ihn einstehen und das Grundstück zurückerwerben. 26 Hat er keinen Verwandten, der es an seiner Stelle kauft, bringt aber selbst nach einiger Zeit die erforderliche Summe auf, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf auf den Wert anrechnen und den Restwert dem Käufer auszahlen. So kommt das Grundstück wieder in seinen Besitz. 28 Wenn er aber das Geld für den Rückkauf nicht aufbringen kann, bleibt das Grundstück bis zum nächsten Erlassjahr im Besitz des Käufers. Dann wird es wieder Eigentum des ursprünglichen Besitzers.

29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, gilt das Rückkaufsrecht nur für ein volles Jahr vom Verkaufsdatum an. 30 Wird das Haus innerhalb dieses Jahres nicht zurückgekauft, bleibt es für immer im Besitz des Käufers und seiner Nachkommen und wird auch im Erlassjahr nicht zurückgegeben. Dies gilt nur für Wohnhäuser in ummauerten Städten.

31 Wohnhäuser in Dörfern ohne Stadtmauern werden rechtlich wie Land behandelt: Man kann sie immer zurückkaufen, und im Erlassjahr müssen sie zurückgegeben werden.

32 Die Leviten haben jederzeit das Recht, die Häuser in den ihnen zugeteilten Städten zurückzukaufen. 33 Nimmt ein Levit dies nicht in Anspruch, so fällt sein Eigentum im Erlassjahr wieder an ihn zurück. Denn die Häuser der Leviten in ihren Städten sind ihr einziger Besitz. 34 Das dazugehörige Weideland darf nie verkauft werden, denn es gehört ihnen für immer.

35 Wenn jemand aus deinem Volk seinen Besitz verliert und verarmt, musst du ihn genauso unterstützen wie einen Fremden oder einen Gast, der nur vorübergehend bei euch wohnt. Tu alles, was nötig ist, damit er weiterhin bei euch leben kann. 36 Verlange keine Zinsen und keinen Aufpreis! Hab Ehrfurcht vor mir, deinem Gott, und hilf dem Verarmten in deiner Nachbarschaft! 37 Leih ihm zinslos Geld und Nahrungsmittel! 38 Ich bin der Herr, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben. Ich will euer Gott sein!«

Die Rechte israelitischer Sklaven

39 »Wenn ein Israelit aus deiner Nachbarschaft in Armut gerät und sich dir als Sklave verkauft, dann sollst du ihn keine Sklavenarbeit verrichten lassen! 40 Behandle ihn wie einen Lohnarbeiter oder wie einen Fremden, der vorübergehend bei dir lebt. Er darf höchstens bis zum nächsten Erlassjahr für dich arbeiten. 41 Dann sind er und seine Kinder wieder frei! Lass sie zu ihrer Sippe und ihrem Land zurückkehren, das sie von ihren Vorfahren geerbt haben. 42 Denn die Israeliten sind mein Eigentum, ich habe sie aus Ägypten herausgeführt. Ist einer von ihnen dein Sklave geworden, dann darfst du ihn nicht verkaufen! 43 Du sollst ihn auch nicht schlecht behandeln oder ihm Gewalt antun. Hab Ehrfurcht vor mir, deinem Gott!

44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von den umliegenden Völkern kaufen, 45 ebenso die im Land geborenen Kinder der Fremden, die bei euch leben. Sie sind dann euer Eigentum, 46 und ihr könnt sie euren Kindern als bleibenden Besitz vererben. Ausländer dürft ihr als Sklaven erwerben, aber die Israeliten – Menschen aus eurem eigenen Volk – dürft ihr nicht wie Sklaven behandeln!

47 Wenn ein Fremder, der bei euch lebt, zu Wohlstand kommt und ein armer Israelit sich an ihn oder seine Nachkommen verkauft, 48 dann muss es für den israelitischen Sklaven ein Rückkaufsrecht geben. Jemand aus seiner Familie soll ihn zurückkaufen, entweder sein Bruder, 49 sein Onkel, dessen Sohn oder ein anderer naher Verwandter aus seiner Sippe. Hat der Sklave selbst wieder Besitz erworben, kann er sich auch selbst freikaufen. 50 In diesem Fall muss er mit dem, der ihn gekauft hat, den Rückkaufspreis nach der Anzahl der Jahre berechnen, die zwischen dem Jahr des Kaufs und dem nächsten Erlassjahr liegen. Der Kaufpreis soll mit dem Lohn seiner Dienstjahre verrechnet werden, wobei die Arbeitszeit eines Lohnarbeiters zugrunde gelegt wird. 51 Wenn es bis zum nächsten Erlassjahr noch viele Jahre sind, muss er für seinen Loskauf einen entsprechend höheren Restanteil des ursprünglichen Kaufpreises zahlen. 52 Sind es nur wenige Jahre bis zum nächsten Erlassjahr, fällt der Loskaufpreis entsprechend niedriger aus. 53 Der israelitische Sklave soll von seinem Herrn den Lohn eines Arbeiters bekommen, solange er bei ihm ist. Sorgt dafür, dass er nicht wie ein Sklave behandelt wird! 54 Wenn er nun nicht losgekauft werden kann, muss er im Erlassjahr auf jeden Fall zusammen mit seinen Kindern freigelassen werden! 55 Denn ihr Israeliten seid mein Eigentum, ihr seid meine Diener, die ich aus Ägypten befreit habe. Ich bin der Herr, euer Gott.«

Footnotes

  1. 21,4 Der hebräische Text ist nicht sicher zu deuten.
  2. 21,20 Oder: Kleinwuchs.
  3. 23,32 Wörtlich: Sabbat.
  4. 25,4 Wörtlich: ist ein Sabbat für den Herrn.
  5. 25,8 Wörtlich: Sabbatjahren.