so sollst du jenen Mann oder jenes Weib, die solches Übel getan haben, zu deinen Toren hinausführen, den Mann oder das Weib, und sollst sie zu Tode steinigen.
so sollst du jenen Mann oder jene Frau, die diese böse Sache getan haben, zu deinen Toren hinausführen, den Mann oder die Frau, und sollst sie zu Tode steinigen.