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Zwei Körbe mit Feigen – Sinnbild für die Zukunft des Volkes

24 Der Herr ließ mich schauen, und siehe, da standen zwei Körbe mit Feigen vor dem Tempel des Herrn — [das war,] nachdem Nebukadnezar, der König von Babel, den Jechonja, den Sohn Jojakims, den König von Juda, aus Jerusalem gefangen weggeführt und ihn samt den Fürsten Judas und den Schmieden und den Schlossern nach Babel gebracht hatte —:

Der eine Korb enthielt sehr gute Feigen, so wie die Frühfeigen; im anderen Korb aber waren sehr schlechte Feigen, die man vor Schlechtigkeit nicht genießen konnte.

Da sprach der Herr zu mir: Jeremia, was siehst du? — Feigen, antwortete ich; die guten Feigen sind sehr gut, und die schlechten Feigen sind sehr schlecht, sodass man sie vor Schlechtigkeit nicht genießen kann.

Da erging das Wort des Herrn an mich folgendermaßen:

So spricht der Herr, der Gott Israels: Wie diese guten Feigen hier, so will ich die Gefangenen Judas, die ich von diesem Ort weg ins Land der Chaldäer geschickt habe, als gut ansehen;

und ich werde mein Auge auf sie richten zum Guten und sie wieder in dieses Land zurückbringen; und ich werde sie bauen und nicht niederreißen, pflanzen und nicht ausreißen;

und ich will ihnen ein Herz geben, dass sie mich erkennen sollen, dass ich der Herr bin; und sie sollen mein Volk sein, und ich will ihr Gott sein; denn sie werden sich von ganzem Herzen zu mir bekehren.

Aber wie die schlechten Feigen, die so schlecht sind, dass man sie nicht genießen kann, so will ich Zedekia, den König von Juda, behandeln, spricht der Herr, und seine Fürsten und den Überrest von Jerusalem, sowohl die, welche in diesem Land übrig geblieben sind, als auch die, welche im Land Ägypten wohnen.

Und ich will sie zum Entsetzen, zum Unheil dahingeben in alle Königreiche der Erde, zum Schimpfwort und zum Sprichwort, zur Spottrede und zum Fluch an allen Orten, wohin ich sie verstoßen werde;

10 und ich werde gegen sie das Schwert, die Hungersnot und die Pest loslassen, bis sie vollständig aus dem Land vertilgt sind, das ich ihnen und ihren Vätern gegeben habe!

Die Babylonier vollstrecken Gottes Gericht (Kapitel 24–25)

Zwei Körbe mit Feigen

24 Der babylonische König Nebukadnezar hatte den judäischen König Jojachin[a], Jojakims Sohn, von Jerusalem in die Gefangenschaft nach Babylonien gebracht, zusammen mit den obersten Beamten, Schmieden und Schlossern. Danach gab mir der Herr eine Vision:

Ich sah zwei Körbe mit Feigen vor dem Tempel stehen. Die Feigen im einen Korb waren sehr gut, wie die köstlichen Frühfeigen, die zuerst im Jahr reif werden. Im anderen Korb hingegen lagen nur schlechte Früchte, die so verfault waren, dass man sie nicht mehr essen konnte.

Der Herr fragte mich: »Jeremia, was siehst du?« »Feigen«, antwortete ich. »Die guten sind vorzüglich, doch die schlechten sind völlig ungenießbar.«

Da empfing ich eine Botschaft vom Herrn: »So spricht der Herr, der Gott Israels: Wie man sich über die guten Feigen freut, so sehe ich mit Freude auf die Judäer, die ich von hier nach Babylonien verschleppen ließ. Ich habe einen guten Plan mit ihnen und bringe sie in ihr Land zurück. Dort werde ich sie aufbauen und nicht mehr niederreißen, einpflanzen und nicht wieder entwurzeln. Ich gebe ihnen ein verständiges Herz, damit sie erkennen, dass ich der Herr bin. Sie werden mein Volk sein, und ich werde ihr Gott sein; von ganzem Herzen werden sie wieder zu mir umkehren.

Aber König Zedekia, seine obersten Beamten, die restlichen Bewohner von Jerusalem und Juda und alle, die nach Ägypten geflohen sind – sie behandle ich wie diese ungenießbaren Feigen, die man nicht mehr essen kann. In allen Königreichen der Erde wird man über ihr Unglück entsetzt sein und sie verspotten. Wohin ich sie auch verjage, überall wird ihr Elend sprichwörtlich sein. Wer einen anderen verhöhnen oder verfluchen will, wird ihm das gleiche Schicksal herbeiwünschen, das sie getroffen hat. 10 Kriege, Hungersnot und Seuchen will ich über sie bringen, bis sie ausgerottet sind aus dem Land, das ich ihnen und ihren Vorfahren geschenkt habe.«

Footnotes

  1. 24,1 Wörtlich: Jechonja. – Vgl. die Anmerkung zu Kapitel 22,24.