Die regelmäßigen Opfer

46 »Ich, Gott, der Herr, sage: Das Tor, das von Osten her in den inneren Vorhof führt, muss an den sechs Werktagen verschlossen bleiben. Nur am Sabbat und am Neumondtag darf es geöffnet werden. Dann soll der Herrscher vom äußeren Vorhof her das Torgebäude durch die Vorhalle betreten. Beim Türrahmen am Ausgang des Tores bleibt er stehen, um von dort aus zuzusehen, wie die Priester sein Brandopfer und sein Friedensopfer darbringen. Er wirft sich an der Schwelle des Tores vor mir nieder und betet mich an. Anschließend verlässt er das Torgebäude wieder. Bis zum Abend soll es nicht verschlossen werden. Auch der Rest des Volkes soll mich am Sabbat und am Neumondtag anbeten und sich im äußeren Vorhof am Eingang des Osttors vor mir niederwerfen.

Für das Brandopfer am Sabbat, das der Herrscher mir darbringt, nimmt er sechs Lämmer und einen Schafbock, allesamt fehlerlose Tiere. Als Speiseopfer gehören zusätzlich zu dem Schafbock 12 Kilogramm Mehl und 4 Liter Öl. Bei den Lämmern kann der Herrscher so viel Mehl nehmen, wie er möchte, doch muss er noch Öl im selben Verhältnis wie beim Schafbock dazugeben. Am Neumondtag soll er einen jungen Stier, sechs Lämmer und einen Schafbock für mich verbrennen lassen. Alle Tiere müssen ohne jeden Fehler sein. Zusätzlich zu dem jungen Stier und dem Schafbock soll er mir als Speiseopfer jeweils 12 Kilogramm Mehl und 4 Liter Öl darbringen. Bei den Lämmern kann er selbst bestimmen, wie viel Mehl er dazugibt, begleitet von der entsprechenden Menge an Öl.

Der Herrscher soll das Torgebäude durch die Vorhalle betreten und es auf demselben Weg wieder verlassen. An den Festtagen sollen auch die Leute aus dem Volk in den äußeren Tempelvorhof kommen, um mich, den Herrn, anzubeten. Niemand darf durch das Tor wieder hinausgehen, durch das er gekommen ist. Alle müssen durch das gegenüberliegende Tor den Vorhof verlassen. Wer durchs Nordtor hineinkam, muss durchs Südtor wieder hinaus; und wer durchs Südtor den Vorhof betrat, soll ihn durchs Nordtor verlassen. 10 Der Herrscher muss gemeinsam mit den Israeliten in den äußeren Vorhof kommen und auch zusammen mit ihnen wieder hinausgehen.

11 An den Festtagen und während der großen Feste des Jahres sollen zusätzlich zu dem Stier und dem Schafbock je 12 Kilogramm Mehl und 4 Liter Öl als Speiseopfer dargebracht werden. Bei den Lämmern kann der Herrscher beliebig viel Mehl geben, wozu wieder 1 Liter Öl auf 3 Kilogramm Mehl kommt.

12 Wenn er mir ein freiwilliges Opfer darbringen will – sei es ein Brand- oder ein Friedensopfer –, dann soll das Osttor zum inneren Vorhof für ihn geöffnet werden. Er kann in das Torgebäude hineingehen und die Opfer dann auf dieselbe Art und Weise darbringen lassen wie am Sabbat. Anschließend muss er das Torgebäude wieder verlassen, und man soll es hinter ihm verschließen.

13 Jeden Morgen soll ein Lamm für mich verbrannt werden, das ein Jahr alt ist und keinerlei Fehler hat. 14 Dazu kommt ein Speiseopfer, bestehend aus 2 Kilogramm feinem Weizenmehl und gut 1 Liter Öl, das auf das Mehl gegossen wird. Diese Ordnung gilt für alle Zeiten. 15 Jeden Morgen, Tag für Tag, sollen das Lamm, das Mehl und das Öl als ein regelmäßiges Brandopfer für mich, den Herrn, dargebracht werden.«

Der Grundbesitz des Herrschers

16 »Ich, Gott, der Herr, sage: Wenn der Herrscher Israels einem seiner Söhne ein Stück Land von seinem Grund und Boden überlässt, dann ist es von da an dessen Erbbesitz. 17 Gibt er aber einem seiner Untergebenen ein Stück Land, gehört es diesem nur bis zum nächsten Erlassjahr. Dann fällt es wieder an den Herrscher zurück. Nur die Söhne des Herrschers dürfen für immer behalten, was er ihnen gegeben hat. So bleibt der Grundbesitz in der Familie. 18 Der Herrscher darf aber kein Land für sich beanspruchen, das den Israeliten gehört. Nur was er selbst besitzt, darf er seinen Söhnen vererben. Denn mein Volk soll nicht von seinem Grund und Boden vertrieben und in alle Winde zerstreut werden.«

Die Opferküchen

19 Der Mann, der mich geführt hatte, brachte mich nun zu dem Gang, der seitlich vom Nordtor des inneren Vorhofs begann. Wir gingen westwärts und kamen in das nördlich gelegene Gebäude mit den heiligen Priesterräumen. Ganz hinten, an der Außenmauer des Tempelbezirks, gab es einen besonderen Raum. 20 Der Mann sagte zu mir: »Hier kochen die Priester das Fleisch, das sie als Anteil am Sünd- und Schuldopfer bekommen. Hier backen sie auch Brot für sich aus dem Mehl für das Speiseopfer. Auf diese Weise braucht nichts, was für die Opfer bestimmt war, in den äußeren Vorhof hinausgebracht zu werden. Denn das Volk soll nicht mit den heiligen Opfergaben in Berührung kommen.[a]«

21 Danach ging der Mann wieder mit mir in den äußeren Vorhof und führte mich nacheinander zu den vier Ecken der äußeren Tempelmauer. Ich bemerkte, dass es in jeder Ecke einen abgegrenzten Bereich gab, 22 der 20 Meter lang und 15 Meter breit war. Alle vier Bereiche hatten genau die gleichen Maße. 23 Die Abgrenzung bestand aus einer Steinmauer, an deren Innenseite sich unten rundherum Feuerstellen befanden. 24 Der Mann sagte zu mir: »Hier sind die Küchen, in denen die Leviten, die ihren Dienst im Tempel versehen, das Fleisch für die Opfermahlzeit des Volkes kochen.«

Footnotes

  1. 46,20 Vgl. die Anmerkung zu Kapitel 44,19.

46 So spricht der HERR HERR: Das Tor am innern Vorhof morgenwärts soll die sechs Werktage zugeschlossen sein; aber am Sabbat und am Neumonde soll man's auftun.

Und der Fürst soll von draußen unter die Halle des Tors treten und bei dem Pfosten am Tor stehenbleiben. Und die Priester sollen sein Brandopfer und Dankopfer opfern; er aber soll auf der Schwelle des Tors anbeten und darnach wieder hinausgehen; das Tor aber soll offen bleiben bis an den Abend.

Desgleichen das Volk im Lande soll an der Tür desselben Tors anbeten vor dem HERRN an den Sabbaten und Neumonden.

Das Brandopfer aber, so der Fürst vor dem HERRN opfern soll am Sabbattage, soll sein sechs Lämmer, die ohne Fehl seien, und ein Widder ohne Fehl;

Und je ein Epha zu einem Widder zum Speisopfer, zu den Lämmern aber, soviel seine Hand gibt, zum Speisopfer, und je ein Hin Öl zu einem Epha.

Am Neumonde aber soll er einen jungen Farren opfern, der ohne Fehl sei, und sechs Lämmer und einen Widder auch ohne Fehl;

und je ein Epha zum Farren und je ein Epha zum Widder zum Speisopfer, aber zu den Lämmern soviel, als er geben mag, und je ein Hin Öl zu einem Epha.

Und wenn der Fürst hineingeht, soll er durch die Halle des Tors hineingehen und desselben Weges wieder herausgehen.

Aber das Volk im Lande, so vor den HERRN kommt auf die hohen Feste und zum Tor gegen Mitternacht hineingeht, anzubeten, das soll durch das Tor gegen Mittag wieder herausgehen; und welche zum Tor gegen Mittag hineingehen, die sollen zum Tor gegen Mitternacht wieder herausgehen; und sollen nicht wieder zu dem Tor hinausgehen, dadurch sie hinein sind gegangen, sondern stracks vor sich hinausgehen.

10 Der Fürst aber soll mit ihnen hinein und heraus gehen.

11 Aber an den Feiertagen und hohen Festen soll man zum Speisopfer je zu einem Farren ein Epha und je zu einem Widder ein Epha opfern und zu den Lämmern, soviel seine Hand gibt, und je ein Hin Öl zu einem Epha.

12 Wenn aber der Fürst ein freiwilliges Brandopfer oder Dankopfer dem HERRN tun wollte, so soll man ihm das Tor gegen Morgen auftun, daß er sein Brandopfer und Dankopfer opfere, wie er's sonst am Sabbat pflegt zu opfern; und wenn er wieder herausgeht, soll man das Tor nach ihm zuschließen.

13 Und er soll dem HERRN täglich ein Brandopfer tun, nämlich ein jähriges Lamm ohne Fehl; dasselbe soll er alle Morgen opfern.

14 Und soll alle Morgen den sechsten Teil von einem Epha zum Speisopfer darauftun und den dritten Teil von einem Hin Öl auf das Semmelmehl zu träufen, dem HERRN zum Speisopfer; das soll ein ewiges Recht sein vom täglichem Opfer.

15 Und also sollen sie das Lamm samt dem Speisopfer und Öl alle Morgen opfern zum täglichen Brandopfer.

16 So spricht der HERR HERR: Wenn der Fürst seiner Söhne einem ein Geschenk gibt von seinem Erbe, dasselbe soll seinen Söhnen bleiben, und sie sollen es erblich besitzen.

17 Wo er aber seiner Knechte einem von seinem Erbteil etwas schenkt, das sollen sie besitzen bis aufs Freijahr und soll alsdann dem Fürsten wieder heimfallen; denn sein Teil soll allein auf seine Söhne erben.

18 Es soll auch der Fürst dem Volk nichts nehmen von seinem Erbteil noch sie aus ihren Gütern stoßen, sondern soll sein eigenes Gut auf seine Kinder vererben, auf daß meines Volks nicht jemand von seinem Eigentum zerstreut werde.

19 Und er führte mich durch den Eingang an der Seite des Tors gegen Mitternacht zu den Kammern des Heiligtums, so den Priestern gehörten; und siehe, daselbst war ein Raum in der Ecke gegen Abend.

20 Und er sprach zu mir: Dies ist der Ort, da die Priester kochen sollen das Schuldopfer und Sündopfer und das Speisopfer backen, daß sie es nicht hinaus in den äußeren Vorhof tragen müssen, das Volk zu heiligen.

21 Darnach führte er mich hinaus in den äußeren Vorhof und hieß mich gehen in die vier Ecken des Vorhofs.

22 Und siehe, da war in jeglicher der vier Ecken ein anderes Vorhöflein, vierzig Ellen lang und dreißig Ellen breit, alle vier einerlei Maßes.

23 Und es ging ein Mäuerlein um ein jegliches der vier; da waren Herde herum gemacht unten an den Mauern.

24 Und er sprach zu mir: Dies sind die Küchen, darin die Diener des Hauses kochen sollen, was das Volk opfert.