Hingerichtete müssen am selben Tag begraben werden

22 Wenn ihr jemanden für ein Verbrechen hinrichtet und seinen Leichnam an einem Pfahl oder Baum aufhängt, 23 sollt ihr ihn nicht über Nacht dort lassen. Begrabt ihn auf jeden Fall noch am selben Tag! Denn wer so aufgehängt wurde, ist von Gott verflucht. Wenn ihr seinen Leichnam nicht am selben Tag begrabt, verunreinigt ihr das Land, das der Herr, euer Gott, euch schenkt.

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22 Wenn jemand eine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist, und wird getötet, und man hängt ihn an ein Holz,

23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn desselben Tages begraben, denn ein Gehenkter ist verflucht bei Gott, auf daß du dein Land nicht verunreinigst, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe.

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