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Wenn man ihm vierzig Streiche gegeben hat, soll man nicht weiter schlagen, damit er nicht zu viel geschlagen werde, wenn man ihm mehr Streiche gibt, und damit dein Bruder nicht verächtlich gemacht werde in deinen Augen.

Du sollst dem Ochsen, wenn er drischt, das Maul nicht verbinden[a].

Die Schwagerpflicht

Wenn Brüder beieinander wohnen und einer von ihnen kinderlos stirbt, so soll das Weib des Verstorbenen nicht einen fremden Mann von auswärts nehmen, sondern ihr Schwager soll zu ihr kommen und sie zum Weibe nehmen und die Schwagerpflicht an ihr vollziehen.

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Footnotes

  1. 5 Mose 25:4 + 1Ko 9:9; +1Ti 5:18