Add parallel Print Page Options

Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, der soll unbedingt getötet werden; er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht — sein Blut sei auf ihm![a]

10 Wenn ein Mann mit einer Frau Ehebruch treibt, wenn er Ehebruch treibt mit der Frau seines Nächsten, so sollen [beide], der Ehebrecher und die Ehebrecherin, unbedingt getötet werden.

11 Wenn ein Mann bei der Frau seines Vaters liegt, so hat er die Scham seines Vaters entblößt; sie sollen beide unbedingt getötet werden; ihr Blut sei auf ihnen.

Read full chapter

Footnotes

  1. (20,9) d.h. er hat sein Leben verwirkt und Blutschuld auf sich gebracht. Wenn er getötet wird, so ist er selbst schuld.