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Vorschriften über die Ausführung der Schuld- und Friedensopfer

Und dies ist das Gesetz vom Schuldopfer, welches hochheilig ist:

Am gleichen Ort, wo man das Brandopfer schächtet, soll man auch das Schuldopfer schächten, und [der Priester] soll sein Blut ringsum an den Altar sprengen.

Auch soll er von ihm all sein Fett darbringen, den Fettschwanz samt dem Fett, das die Eingeweide bedeckt;

dazu die beiden Nieren mit dem Fett daran, das an den Lenden ist, samt dem Leberlappen; über den Nieren soll man es wegnehmen.

Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als ein Feueropfer für den Herrn; es ist ein Schuldopfer.

Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf es essen; es soll an heiliger Stätte gegessen werden: Es ist hochheilig.

Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer; für beide gilt ein und dasselbe Gesetz: Es gehört dem Priester, der die Sühnung damit erwirkt.

Und dem Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, ihm gehört auch die Haut des Brandopfers, das er dargebracht hat.

Ebenso alle Speisopfer, die im Ofen gebacken, im Topf oder in der Pfanne bereitet werden; sie fallen dem Priester zu, der sie darbringt.

10 Alle Speisopfer, seien sie nun mit Öl vermengt oder trocken, gehören allen Söhnen Aarons, dem einen wie dem anderen.

Das Friedensopfer

11 Und dies ist das Gesetz vom Friedensopfer, das man dem Herrn darbringen soll:

12 Wenn er es zum Dank[a] opfern will, so bringe er zu seinem Dankopfer hinzu ungesäuerte Kuchen dar, mit Öl angerührt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt[b], und eingerührtes Feinmehl [für] mit Öl angerührte Kuchen.

13 Zusätzlich zum Kuchen soll er gesäuertes Brot als seine Opfergabe darbringen, zu seinem Dank-Friedensopfer hinzu.

14 Davon[c] soll er je ein Stück von jeder Opfergabe dem Herrn als Hebopfer[d] darbringen; das soll dem Priester gehören, der das Blut der Friedensopfer sprengt.

15 Das Fleisch des Dank-Friedensopfers soll aber am Tag seiner Darbringung gegessen werden; man darf nichts davon übrig lassen bis zum Morgen.

16 Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelübde, oder ist es freiwillig, so soll es am Tag seiner Darbringung gegessen werden, und was davon übrig bleibt, darf am folgenden Tag gegessen werden.

17 Was aber vom Opferfleisch bis zum dritten Tag übrig bleibt, das soll man mit Feuer verbrennen.

18 Wenn aber dennoch am dritten Tag von dem Fleisch seines Friedensopfers gegessen wird, so wird es nicht als wohlgefällig angenommen werden; es wird dem, der es dargebracht hat, nicht angerechnet, sondern gilt als Gräuel, und die Seele, die davon isst, wird ihre Schuld tragen.

19 Auch wenn das Fleisch mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, so darf man es nicht essen, sondern es muss mit Feuer verbrannt werden; sonst aber darf jedermann von diesem Fleisch essen, wenn er rein ist.

20 Die Seele aber, die ihre Unreinheit an sich hat und doch von dem Fleisch des Friedensopfers isst, das dem Herrn gehört, dieselbe soll ausgerottet werden aus ihrem Volk[e].

21 Auch wenn eine Seele irgendetwas Unreines anrührt, es sei die Unreinheit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgendeinen unreinen Gräuel, und isst doch von dem Fleisch des Friedensopfers, das dem Herrn gehört, dieselbe soll ausgerottet werden aus ihrem Volk.

Verbot des Genusses von Fett und Blut

22 Und der Herr redete zu Mose und sprach:

23 Rede zu den Kindern Israels und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Stieren, Schafen und Ziegen!

24 Das Fett von Aas oder Zerrissenem darf zu allerlei Zwecken verwendet werden, aber ihr sollt es auf keinen Fall essen.

25 Denn jeder, der Fett isst von dem Vieh, von welchem man dem Herrn Feueropfer darzubringen pflegt — die Seele, die es isst, soll ausgerottet werden aus ihrem Volk!

26 Ihr sollt auch kein Blut essen in allen euren Wohnungen, weder von Vögeln noch vom Vieh;

27 jeder, der irgendwelches Blut isst, soll ausgerottet werden aus seinem Volk!

Opferanteile der Priester

28 Und der Herr redete zu Mose und sprach:

29 Rede zu den Kindern Israels und sprich: Wer dem Herrn ein Friedensopfer darbringen will, der lasse dem Herrn seine Gabe zukommen von seinem Friedensopfer.

30 Eigenhändig soll er die Feueropfer des Herrn herzubringen: Das Fett samt der Brust soll er bringen, die Brust, um sie als Webopfer vor dem Herrn zu weben.[f]

31 Der Priester aber soll das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen; und die Brust fällt Aaron und seinen Söhnen zu.

32 Dazu sollt ihr die rechte Keule von euren Friedensopfern dem Priester als Hebopfer geben;

33 und zwar soll derjenige von den Söhnen Aarons, der das Blut des Friedensopfers und das Fett darbringt, die rechte Keule zum Anteil erhalten.

34 Denn ich habe die Brust des Webopfers und die Keule des Hebopfers von den Kindern Israels, von ihren Friedensopfern genommen und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben als ein ewiges Anrecht[g] von den Kindern Israels.

35 Das ist das Salbungsteil[h] Aarons und das Salbungsteil seiner Söhne von den Feueropfern des Herrn an dem Tag, da er sie herzunahen ließ, um für den Herrn Priesterdienst zu tun,

36 von dem der Herr befahl, dass es ihnen am Tag ihrer Salbung gegeben werde von den Kindern Israels, als ewiges Recht für ihre [künftigen] Geschlechter.

37 Dies ist das Gesetz vom Brandopfer, vom Speisopfer und vom Sündopfer, vom Schuldopfer, vom Einweihungsopfer und vom Friedensopfer,

38 das der Herr dem Mose auf dem Berg Sinai gegeben hat, an dem Tag, da er den Kindern Israels gebot, dem Herrn ihre Opfer darzubringen, in der Wüste Sinai.

Footnotes

  1. (7,12) od. zum Lob.
  2. (7,12) od. bestrichen.
  3. (7,14) d.h. von den Broten.
  4. (7,14) »Hebopfer« bezeichnet den Teil, der von einem größeren Opfer »abgehoben« und dem Herrn bzw. dem Priester direkt abgegeben wurde.
  5. (7,20) w. aus ihren Völkern (od. Sippen).
  6. (7,30) d.h. das Opfer wurde in der Hand des Priesters vor dem Herrn hin- und herbewegt (»geschwungen« bzw. »gewoben«) und ihm auf diese Art und Weise geweiht; es wird auch mit »Schwingopfer« übersetzt.
  7. (7,34) Andere Übersetzung: als eine ewige Ordnung.
  8. (7,35) d.h. der Teil des Opfers, der den Priestern aufgrund ihrer Salbung zusteht.

Weitere Anweisungen für das Schuldopfer

»Diese Anweisungen gelten für das besonders heilige Schuldopfer:

Das Tier für das Schuldopfer soll an derselben Stelle wie die Tiere für das Brandopfer geschlachtet werden. Sein Blut wird ringsum an den Altar gesprengt. Alles Fett muss mir dargebracht werden: der Fettschwanz, das Fett über den Eingeweiden, die Nieren mit dem Fett, das sie bedeckt, sowie der Fettlappen an der Leber. Der Priester verbrennt alles auf dem Altar, es ist ein Schuldopfer für mich, den Herrn. Alle männlichen Angehörigen der Priester dürfen von dem Fleisch essen. Sie sollen es im Bereich des Heiligtums verzehren, denn es gehört zum Opfer und ist darum besonders heilig.

Für das Sünd- und für das Schuldopfer gilt ein und dasselbe: Der Priester, der das Opfer darbringt und damit Sühne erwirkt, soll das Fleisch bekommen. Darüber hinaus steht ihm das Fell jedes Tieres zu, das er als Brandopfer für jemanden darbringt. Alle Speiseopfer, die im Ofen gebacken, im Topf oder auf dem Backblech zubereitet werden, sollen dem Priester gehören, der sie darbringt. 10 Jedes andere Speiseopfer – ganz gleich ob das Mehl mit oder ohne Öl dargebracht wird – sollen alle Priester, die Nachkommen Aarons, unter sich aufteilen.«

Weitere Anweisungen für das Friedensopfer

11 »Folgende Anweisungen gelten für das Friedensopfer, das jemand mir, dem Herrn, darbringt:

12 Geschieht es aus Dankbarkeit, dann sollen außer dem Tier noch Kuchen dargebracht werden, ohne Sauerteig und mit Öl vermengt gebacken, dazu ungesäuertes, mit Öl bestrichenes Fladenbrot sowie feines Weizenmehl, das ebenfalls mit Öl angereichert wurde. 13 Dazu kommen noch Brote aus Sauerteig. 14 Von jeder Gabe soll der Opfernde einen Teil mir, dem Herrn, weihen. Dieser Anteil fällt dann dem Priester zu, der das Blut des Opfertieres an den Altar sprengt. 15 Das Fleisch muss noch am selben Tag verzehrt werden, an dem das Tier geschlachtet wurde; nichts davon darf bis zum nächsten Morgen übrig bleiben.

16 Nur wenn das Opfer freiwillig dargebracht wird oder um ein Gelübde einzulösen, kann das Fleisch auch noch am nächsten Tag gegessen werden. 17 Am dritten Tag aber müssen die Fleischreste verbrannt werden. 18 Wer am dritten Tag doch noch davon isst, wird meine Gnade nicht erfahren, denn ich werde sein Opfer nicht annehmen. Es ist dann unrein, und wer davon isst, lädt Schuld auf sich. 19 Kommt das Fleisch mit irgendetwas Unreinem in Berührung, darf es nicht verzehrt werden; man soll es verbrennen. Doch sonst darf jeder davon essen, der rein ist. 20 Wenn jemand, der vor mir als unrein gilt, vom Fleisch des Friedensopfers isst, das mir, dem Herrn, geweiht ist, hat er sein Leben verwirkt. Er darf nicht länger zur Gemeinschaft eures Volkes gehören. 21 Auch wenn jemand mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist – mit einem unreinen Menschen, einem unreinen Tier oder mit irgendetwas, das ich, der Herr, verabscheue – und dann vom Fleisch des Friedensopfers isst, muss er aus dem Volk ausgeschlossen werden und sterben.«

Verbot von Fett- und Blutgenuss

22 Weiter sagte der Herr zu Mose: 23 »Richte den Israeliten aus:

Ihr dürft kein Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen essen! 24 Das Fett verendeter oder gerissener Tiere könnt ihr zu jedem Zweck verwenden, aber ihr dürft es auf keinen Fall verzehren! 25 Wer das Fett von Tieren isst, die man mir, dem Herrn, als Opfer darbringt, verdient den Tod. Ein solcher Mensch darf nicht länger zu eurem Volk gehören! 26 Ihr dürft auch kein Blut verzehren, weder vom Vieh noch von Vögeln, wo immer ihr wohnt. 27 Jeder, der Fleisch isst, das noch Blut enthält, hat sein Leben verwirkt und muss aus dem Volk ausgeschlossen werden!«

Der Anteil der Priester an den Opfergaben

28 Der Herr befahl Mose, 29 den Israeliten dies weiterzusagen:

»Wer ein Friedensopfer darbringt, soll einen Teil davon mir, dem Herrn, weihen: 30 das Fett des Tieres und das Bruststück. Beides muss er selbst zum Altar bringen und das Fleisch dort hin- und herschwingen. 31 Dieses Stück überlässt er den Priestern. Dann verbrennt einer der Priester das Fett auf dem Altar. 32 Ihm soll die rechte hintere Keule des Opfertieres gehören. 33 Sie ist sein festgesetzter Anteil, wenn er das Blut und das Fett des Tieres darbringt.

34 Von allen Friedensopfern der Israeliten habe ich das Bruststück und die rechte hintere Keule den Priestern gegeben. Dieser Anteil steht ihnen für alle Zeiten zu, 35 und zwar vom Tag ihrer Priesterweihe an. 36 Ich, der Herr, habe befohlen, dass sie von den Israeliten diese Abgabe bekommen sollen, sobald sie ihren Dienst als Priester beginnen. Das gilt für alle Generationen.«

37 Dies sind die Bestimmungen für das Brand-, Speise-, Sünd- und Schuldopfer, das Einsetzungs- und Friedensopfer. 38 Der Herr gab sie Mose auf dem Berg Sinai in der Wüste und forderte die Israeliten auf, ihre Opfergaben ihm, dem Herrn, zu bringen.