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Verordnungen über Unreinigkeiten bei Männern und Frauen

15 Und der Herr redete zu Mose und Aaron und sprach: Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen:

Wenn ein Mann einen Ausfluß hat, der von seinem Fleische fließt, so ist er unrein. Und zwar ist er unrein an diesem Flusse, wenn sein Fleisch den Ausfluß frei fließen läßt; auch wenn sein Fleisch verstopft wird von dem Ausflusse, so ist er unrein.

Jedes Lager, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete liegt, und alles, worauf er sitzt, wird unrein; und wer sein Lager anrührt, soll seine KLeider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend; und wer sich auf etwas setzt, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.

Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.

Wenn aber der mit einem Ausfluß Behaftete seinen Speichel auswirft auf einen, der rein ist, so soll dieser seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.

Auch der Sattel und alles, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete reitet, wird unrein; 10 und wer immer etwas anrührt, das unter ihm gewesen ist, der wird unrein sein bis zum Abend. Und wer etwas solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.

11 Und wen der mit einem Ausfluß Behaftete anrührt, ohne daß er zuvor die Hände mit Wasser gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.

12 Wenn er ein irdenes Geschirr anrührt, so soll man es zerbrechen; aber jedes hölzerne Geschirr soll man mit Wasser waschen.

13 Und wenn er von seinem Ausfluß rein wird, so soll er sieben Tage zählen zu seiner Reinigung, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit lebendigem Wasser baden; so ist er rein. 14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den Herrn kommen, vor die Tür der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben. 15 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und für ihn Sühne erwirken vor dem Herrn, wegen seines Ausflusses.

16 Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 17 Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll man mit Wasser waschen, und es bleibt unrein bis zum Abend. 18 Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt, daß ihm der Same entgeht, so sollen sie sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.

19 Wenn ein Weib ihres Fleisches Blutfluß hat, so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinigkeit verbleiben. Wer sie anrührt, der bleibt unrein bis zum Abend.

20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinigkeit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt. 21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und bleibt unrein bis zum Abend. 22 Und wer immer etwas anrührt, worauf sie gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 23 Auch wer etwas anrührt, das auf ihrem Bette war oder worauf sie gesessen hat, soll unrein sein bis zum Abend.

24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinigkeit an ihn, der wird sieben Tage lang unrein sein, und das Lager, worauf er gelegen hat, wird unrein sein.

25 Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht nur zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit hinaus, so wird sie unrein sein während der ganzen Dauer ihres Flusses; wie in den Tagen ihrer Unreinigkeit soll sie auch dann unrein sein. 26 Alles, worauf sie liegt während der ganzen Zeit ihres Flusses, soll sein wie das Lager ihrer [monatlichen] Unreinigkeit; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, gleich wie zur Zeit ihrer [monatlichen] Unreinigkeit. 27 Wer etwas davon anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.

28 Wird sie aber rein von ihrem Flusse, so soll sie sieben Tage zählen, darnach soll sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zum Priester bringen vor die Tür der Stiftshütte. 30 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und ihr wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit Sühne erwirken vor dem Herrn.

31 Also sollt ihr die Kinder Israel absondern um ihrer Unreinigkeit willen, damit sie in ihrer Unreinigkeit nicht sterben, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist.

32 Dies ist das Gesetz über den, der einen Ausfluß hat, und über den, dem der Same entgeht, daß er unrein wird, 33 und über die, welche an ihrer Unreinigkeit leidet, und über solche, die einen Fluß haben, es sei ein Mann oder ein Weib, und über einen Mann, der bei einer Unreinen liegt.

Unreinheit bei Männern

15 Der Herr sprach zu Mose und Aaron: »Richtet den Israeliten aus:

Wenn ein Mann an einem krankhaften Ausfluss aus seinem Glied leidet, ist er unrein, ganz gleich ob der Ausfluss beständig austritt oder sich im Körper anstaut. Alles, worauf der Kranke liegt oder sitzt, wird unrein. 5-6 Jeder, der sein Bett oder etwas, worauf er gesessen hat, berührt, muss sich und seine Kleidung waschen und bleibt bis zum Abend unrein. 7-11 Dasselbe gilt, wenn jemand den Kranken berührt, mit seinem Speichel in Kontakt kommt, etwas nimmt oder wegträgt, worauf dieser gesessen hat, oder wenn der Kranke jemanden anfasst, ohne sich vorher die Hände gewaschen zu haben. In allen diesen Fällen muss der Betreffende sich und seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein. Auch jeder Sattel, auf dem der Kranke sitzt, ist unrein. 12 Jedes Tongefäß, das er berührt, muss zerbrochen werden, ein Holzgefäß soll mit Wasser ausgespült werden.

13 Ist der Ausfluss abgeheilt, wartet der Genesene sieben Tage. Dann wäscht er seine Kleider und sich selbst mit frischem Quellwasser und gilt wieder als rein. 14 Am achten Tag geht er mit zwei Turteltauben oder zwei anderen Tauben zum Eingang des Heiligtums, in meine Gegenwart, und gibt sie dort dem Priester. 15 Dieser bringt die eine Taube als Sündopfer und die andere als Brandopfer dar und befreit den Mann so von der Unreinheit seines Ausflusses, damit er vor mir, dem Herrn, wieder als rein gilt.

16 Wenn ein Mann einen Samenerguss hat, soll er seinen ganzen Körper waschen; bis zum Abend ist er unrein. 17 Alle Kleidung und jedes Stück Leder, das mit dem Samen in Berührung gekommen ist, muss gewaschen werden und ist bis zum Abend unrein. 18 Wenn ein Mann mit einer Frau schläft und es dabei zum Samenerguss kommt, sollen sich beide waschen; sie sind unrein bis zum Abend.«

Unreinheit bei Frauen

19 »Wenn eine Frau ihre monatliche Blutung hat, ist sie sieben Tage unrein; wer sie berührt, ist ebenfalls bis zum Abend unrein. 20 Alles, worauf sie sich in dieser Zeit legt oder setzt, wird unrein. 21-22 Jeder, der ihr Bett oder etwas, worauf sie gesessen hat, berührt, muss sich und seine Kleider waschen; bis zum Abend bleibt er unrein. 23 Liegt etwas auf ihrem Bett oder Sitzplatz und jemand fasst es an, so wird auch er unrein bis zum Abend. 24 Wenn ein Mann während dieser Zeit mit ihr schlafen sollte, so ist auch er sieben Tage unrein, ebenso jedes Bett, auf dem er liegt.

25 Hat eine Frau Blutungen über die normale Zeit hinaus oder außerhalb ihrer monatlichen Regel, dann ist sie während dieser Tage unrein wie zur Zeit ihrer Monatsblutung. 26 Jedes Bett, auf dem sie liegt, und jeder Gegenstand, auf dem sie sitzt, wird unrein. 27 Wer eines dieser Dinge berührt, wird ebenfalls unrein. Er muss sich und seine Kleider waschen und bleibt bis zum Abend unrein. 28 Wenn die Blutungen aufgehört haben, wartet die Frau noch weitere sieben Tage, bis sie wieder rein ist. 29 Am achten Tag geht sie mit zwei Turteltauben oder zwei anderen Tauben zum Eingang des heiligen Zeltes und gibt sie dort dem Priester. 30 Dieser bringt die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer dar, um die Frau von der Unreinheit ihrer Blutung zu befreien und sie mit mir, dem Herrn, zu versöhnen.

31 Ihr, Mose und Aaron, sollt die Israeliten davor warnen, sich zu verunreinigen und das Heiligtum, in dem ich mitten unter euch wohne, zu entweihen! Denn sonst müssen sie sterben!

32 Diese Vorschriften gelten für Männer, die an einem krankhaften Ausfluss leiden oder einen Samenerguss haben, der sie unrein macht, 33 für Frauen, die ihre monatliche Blutung haben, und für einen Mann, der während der Zeit mit einer Frau schläft, in der sie als unrein gilt.«

15 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:

Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann an seinem Fleisch einen Fluß hat, derselbe ist unrein.

Dann aber ist er unrein an diesem Fluß, wenn sein Fleisch eitert oder verstopft ist.

Alles Lager, darauf er liegt, und alles, darauf er sitzt, wird unrein werden.

Und wer sein Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

Und wer sich setzt, wo er gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

Wenn er seinen Speichel wirft auf den, der rein ist, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

Und der Sattel, darauf er reitet, wird unrein werden.

10 Und wer anrührt irgend etwas, das er unter sich gehabt hat, der wird unrein sein bis auf den Abend. Und wer solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

11 Und welchen er anrührt, ehe er die Hände wäscht, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

12 Wenn er ein irdenes Gefäß anrührt, das soll man zerbrechen; aber das hölzerne Gefäß soll man mit Wasser spülen.

13 Und wenn er rein wird von seinem Fluß, so soll er sieben Tage zählen, nachdem er rein geworden ist, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit fließendem Wasser baden, so ist er rein.

14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN bringen vor die Tür der Hütte des Stifts und dem Priester geben.

15 Und der Priester soll aus einer ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen und ihn versöhnen vor dem HERRN seines Flusses halben.

16 Wenn einem Mann im Schlaf der Same entgeht, der soll sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

17 Und alles Kleid und alles Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll er waschen mit Wasser und unrein sein bis auf den Abend.

18 Ein Weib, bei welchem ein solcher liegt, die soll sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

19 Wenn ein Weib ihres Leibes Blutfluß hat, die soll sieben Tage unrein geachtet werden; wer sie anrührt, der wird unrein sein bis auf den Abend.

20 Und alles, worauf sie liegt, solange sie ihre Zeit hat, und worauf sie sitzt, wird unrein sein.

21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

22 Und wer anrührt irgend etwas, darauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

23 Und wer anrührt irgend etwas, das auf ihrem Lager gewesen ist oder da, wo sie gesessen hat soll unrein sein bis auf den Abend.

24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm, der wird sieben Tage unrein sein, und das Lager, auf dem er gelegen hat wird unrein sein.

25 Wenn aber ein Weib den Blutfluß eine lange Zeit hat, zu ungewöhnlicher Zeit oder über die gewöhnliche Zeit, so wird sie unrein sein, solange sie ihn hat; wie zu ihrer gewöhnlichen Zeit, so soll sie auch da unrein sein.

26 Alles Lager, darauf sie liegt die ganze Zeit ihres Flußes, soll sein wie ihr Lager zu ihrer gewöhnlichen Zeit. Und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein gleich der Unreinigkeit ihrer gewöhnlichen Zeit.

27 Wer deren etwas anrührt, der wird unrein sein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

28 Wird sie aber rein von ihrem Fluß, so soll sie sieben Tage zählen; darnach soll sie rein sein.

29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und zum Priester bringen vor die Tür der Hütte des Stifts.

30 Und der Priester soll aus einer machen ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer, und sie versöhnen vor dem HERRN über den Fluß ihrer Unreinigkeit.

31 So sollt ihr die Kinder Israel warnen vor ihrer Unreinigkeit, daß sie nicht sterben in ihrer Unreinigkeit, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist.

32 Das ist das Gesetz über den, der einen Fluß hat und dem der Same im Schlaf entgeht, daß er unrein davon wird,

33 und über die, die ihren Blutfluß hat, und wer einen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und wenn ein Mann bei einer Unreinen liegt.