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16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben.

17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben[a].

18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bett liegen muß;

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Footnotes

  1. 2 Mose 21:17 + Mt 15:4; + Mk 7:10